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Abmahnung für WordPress-Plugin “Subscribe to Comments”

Wer in seinem (gewerblich genutzen) WordPress-Blog das PlugIn “Subscribe to Comments” einsetzt, sollte sich hier einmal kurz belesen. Durch das fehlende Double-Opt-In-Verfahren wird die Emailadresse eines potentiellen Nutzers nicht verifiziert und so kann die Benutzung des PlugIns auf einer Webseite mit gewerblichem Charakter so ausgelegt werden, dass der Blogbetreiber damit in Kauf nimmt, dass unerwünschte Werbemails unaufgefordert an nicht überprüfte und bestätigte Adressaten verschickt werden (kurzgesagt SPAM). Eine entsprechende Abmahnung gab es kürzlich für das Upload-Magazin .

Also entweder umstellen auf RSS-Benachrichtigung bei neuen Kommentaren oder ein Ersatz-Plugin mit Double-Opt-In. Bei www.peterkroener.de gibt es außerdem einen Patch für “Subscribe to Comments”, der das fehlende Double-Opt-In nachrüstet, allerdings nicht von mir getestet, da ich das PlugIn selbst nicht nutze.

Dieser Artikel wurde am Montag, den 20. Oktober 2008 um 21:16 Uhr veröffentlicht und wurde unter WordPress abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesem Artikel durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst einen Kommentar schreiben oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.

 




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